Was muss ich bei der Umsatzsteuersenkung ab 1. Juli 2020 beachten?
Die Bundesregierung will die Wirtschaft nach dem Corona-Einbruch wieder ankurbeln. Mit der Umsatzsteuersenkung gelten seit dem 1. Juli 16 statt 19 Prozent, zunächst befristet bis Ende dieses Jahres. Die Wohnungsgesellschaft Schwerin informiert darüber, inwiefern ihre Mieter von der Senkung profitieren.
Privates Mietverhältnis
Auf die Wohnungsmiete ist keine Umsatzsteuer zu zahlen, sodass diese unverändert bleibt. Allerdings kann die gesenkte Steuer Auswirkungen auf die Betriebskostenabrechnung für 2020 haben, da die mit der WGS verbundenen Dienstleistungsunternehmen und Handwerksfirmen ihre Leistungen nun mit der geringeren Umsatzsteuer von 16 Prozent abrechnen müssen. Dadurch sinken beispielsweise die Kosten für die Treppenhausreinigung, Wartungen und Grünpflege geringfügig.
Gewerbe und Parkplatz
Wer einen Pkw-Stellplatz oder eine Gewerbefläche gemietet hat, zahlt in der Regel Umsatzsteuer auf die monatliche Nettomiete des Objekts. In diesen Fällen reduziert sich die zu zahlende Miete, da die Steuer um drei Prozentpunkte sinkt. Die jeweiligen Mieter wurden durch die Wohnungsgesellschaft Schwerin über die neu berechnete Miete für die Monate Juli bis Dezember 2020 informiert.
Prüfung durch die WGS
Die WGS hat ihre Dienstleister und Handwerker frühzeitig informiert. Die Rechnungen werden genau geprüft und an die Firmen zurückgeschickt, sofern die reduzierte Umsatzsteuer nicht berücksichtigt ist.