Was bedeuten für mich die Betriebskosten / Nebenkosten?
Zu den „kalten" Betriebskosten gehören Müllabfuhr, Be- und Entwässerung, Aufzüge, Straßenreinigung, Gebäudereinigung sowie die Grundsteuer, Ungezieferbekämpfung, Gartenpflege, Beleuchtung, Schornsteinreinigung und Sach- und Haftpflichtversicherung. Zu den „warmen" Betriebskosten zählen Heizkosten und Warmwasserkosten. Für diese leisten Sie als Mieter monatlich eine Vorauszahlung. In der Jahresabschlussrechnung werden zu viel oder zu wenig geleistete Vorauszahlungen verrechnet. Eine Abrechnungsperiode läuft vom 1. Januar bis zum 31. Dezember eines Jahres. Die Abrechnung bekommen Sie spätestens zwölf Monate nach Ablauf. Das gilt auch, wenn Sie im Laufe des Jahres kündigen.