Weil Sie uns wichtig sind

Ratgeber & Fragen

Wie können wir Ihnen helfen?

Wir stehen Ihnen gerne zur Seite und möchten, dass Sie schnell und unkompliziert Antworten auf Ihre Fragen erhalten. In diesem FAQ haben wir die häufigsten Anliegen unserer Mieter zusammengefasst.

Notfälle & Reparaturen

Was gilt als Notfall?

In dringenden Fällen ist unser Not- und Sicherheitsdienst montags bis freitags ab 16 Uhr sowie an Wochenenden und Feiertagen ganztägig unter der Telefonnummer (0385) 7426-400 erreichbar. Ein Notfall liegt vor, wenn:

  • Ihre Wohnung trotz intakter Sicherungen komplett stromlos ist
  • Gebäudeteile unter Strom stehen
  • Es zu elektrischen Bränden in Schaltern und Steckdosen kommt
  • Heizkörper stark tropfen oder ausfallen
  • Heizungsrohre geplatzt sind
  • Ein Rohrbruch einer Wasserleitung vorliegt
  • Grundleitungen oder Fallstränge verstopft sind
  • Gasgeruch auftritt oder die Gastherme überhitzt
  • Ihre Balkontür sich nicht mehr schließen lässt
Wie melde ich eine Reparatur?

Notwendige Reparaturen können Sie einfach und bequem von Zuhause aus über unser WGS Mieterportal melden. Bei Fragen zur Anmeldung hilft Ihnen unser Kundenservice gerne weiter.

Welcher Unterschied besteht zwischen Schönheits- und Kleinreparaturen?

Schönheitsreparaturen sind Maler- und Renovierungsarbeiten Ihrerseits während der Nutzungsdauer der Wohnung. So müssen beispielsweise Wände und Decken, Fenster, Türen und Heizkörper in regelmäßigen Abständen von Ihnen gestrichen werden. Wann Schönheitsreparaturen notwendig sind, richtet sich nach dem Zustand der Wohnung und der aktuellen Rechtsprechung.

Während Schönheitsreparaturen darauf abzielen, die Wohnung optisch aufzufrischen und Abnutzungserscheinungen zu beseitigen, beziehen sich Kleinreparaturen auf die Behebung von Bagatellschäden, die durch den alltäglichen Gebrauch entstehen. Kleinreparaturen sind unter anderem tropfende Wasserhähne, defekte Stromkabel oder defekte Fensterläden in Mietwohnungen. Die Kosten für derartige Reparaturen übernehmen wir.

Rund um die Wohnung

Was gehört zu den Betriebs- bzw. Nebenkosten?

Zu den monatlich anfallenden Betriebskosten zählen sowohl kalte als auch warme Betriebskosten.

Die kalten Betriebskosten beinhalten die Kosten für Müllabfuhr, Be- und Entwässerung, Aufzüge, Straßenreinigung, Gebäudereinigung, Grundsteuer, Ungezieferbekämpfung, Gartenpflege, Beleuchtung, Schornsteinreinigung sowie Sach- und Haftpflichtversicherung.

Warme Betriebskosten umfassen die Heiz- und Warmwasserversorgung.

Für all diese Kosten leisten Sie monatliche Vorauszahlungen. In der Jahresabschlussrechnung werden zu viel oder zu wenig geleistete Vorauszahlungen verrechnet. Die jährliche Abrechnung erfolgt für den Zeitraum vom 1. Januar bis zum 31. Dezember und wird Ihnen spätestens zwölf Monate nach Ablauf des Abrechnungszeitraums zugesandt. Dies gilt auch, wenn Sie im Laufe des Jahres kündigen.

 

Was tun bei Mietrückständen?

Sollten Sie einmal in Mietrückstand geraten, bitten wir Sie, sich so früh wie möglich mit uns in Verbindung zu setzen. Mietrückstände können ernste Folgen bis hin zur Kündigung und Räumung der Wohnung haben. Je früher Sie sich melden, desto besser können wir gemeinsam nach Lösungen suchen und zusätzliche Kosten vermeiden.

Darf ich bauliche Veränderungen vornehmen?

Bauliche Veränderungen innerhalb der Wohnung – wie etwa das Verlegen eines neuen Bodenbelags – sind grundsätzlich genehmigungspflichtig. Bitte sprechen Sie solche Vorhaben vorab mit uns ab. Die Arbeiten müssen fachgerecht ausgeführt werden und wir behalten uns vor, bei Ihrem Auszug die Wiederherstellung des ursprünglichen Zustandes zu verlangen. Für eventuell entstandene Wertverbesserungen leisten wir keine Abstandszahlungen.

Darf ich eine Satellitenschüssel installieren?

Die Nutzung einer eigenen Satellitenschüssel ist nur in Ausnahmefällen und nach vorheriger Genehmigung gestattet, etwa wenn ein nachweislich gesteigertes Informationsinteresse vorliegt. Unsere Wohnungen sind standardmäßig mit einem Kabelanschluss ausgestattet, sodass in der Regel keine zusätzliche Satellitenschüssel erforderlich ist.

Darf ich Haustiere halten?

Die Haltung von Hunden und Katzen muss von uns genehmigt werden. Bei Hunden benötigen wir zusätzlich Angaben zur Rasse. Wir prüfen dann individuell, ob die Haltung in Ihrer Wohnung möglich ist.

Welche Versicherungen sind erforderlich?

Unsere Mieter sind verpflichtet, sowohl eine private Haftpflichtversicherung als auch eine Hausratversicherung abzuschließen. Diese Versicherungen bieten wichtigen Schutz im Schadensfall.

Wie heize und lüfte ich richtig?

Richtiges Lüften und Heizen hilft, Schimmelbildung zu vermeiden und Energie zu sparen. Empfehlenswert ist das sogenannte Stoßlüften: Öffnen Sie mehrmals täglich für fünf bis zehn Minuten die Fenster vollständig, um frische Luft hereinzulassen. Dauerlüften bei gekipptem Fenster ist hingegen wenig effizient und führt zu Wärmeverlust. Auch gleichmäßiges Heizen ist energiesparender als häufiges Auf- und Zudrehen der Heizkörper. Schon ein Grad weniger Raumtemperatur kann rund sechs Prozent Heizkosten sparen.

Ordnung & Zusammenleben

Wie verhalte ich mich in der Hausgemeinschaft?

Rücksicht und Toleranz sind die Basis für ein gutes Miteinander. Unsere Hausordnung hilft dabei, ein harmonisches Wohnumfeld für alle zu schaffen.

Bin ich für die Treppenhausreinigung zuständig?

In vielen unserer Häuser ist die wöchentliche Treppenhausreinigung Aufgabe der Mieter. Diese erfolgt im Wechsel mit den anderen Parteien Ihres Aufgangs. Die Bewohner des Erdgeschosses reinigen unter anderem die Haustür, den Eingangsbereich und die Kellertreppe, während die Mieter der oberen Etagen für ihren jeweiligen Flurbereich sowie die Treppe nach unten zuständig sind.

In einigen Objekten wird die Reinigung von einer Fachfirma übernommen – dies ist dann in Ihrem Mietvertrag entsprechend vermerkt und erhöht die Betriebskosten.

Umzug & Auszug

Wie kündige ich meinen Mietvertrag?

Wenn Sie Ihre Wohnung kündigen möchten, muss dies schriftlich und von allen Mietvertragspartnern unterzeichnet erfolgen. In der Regel gilt eine Kündigungsfrist von drei Monaten. Das Kündigungsschreiben muss uns spätestens am dritten Werktag eines Monats vorliegen. Nach Eingang der Kündigung erhalten Sie eine schriftliche Bestätigung von uns.

Eine Ausnahme besteht, wenn Sie innerhalb der WGS in eine andere Wohnung umziehen – in diesem Fall kann die Kündigungsfrist verkürzt werden.

Was muss ich bei der Wohnungsübergabe beachten?

Bei der Wohnungsübergabe ist es wichtig, dass Sie Ihre Wohnung nicht nur sauber, sondern auch in einem ordnungsgemäßen Zustand übergeben. Dazu gehört insbesondere die malermäßige Instandsetzung. Alle Fenster, Heizkörper, Türen, Schalter, Steckdosen sowie die Fliesen und Sanitärobjekte sollten gründlich gereinigt sein. So schaffen Sie die besten Voraussetzungen für eine reibungslose Übergabe.

Wann erhalte ich meine Kaution zurück?

Nach Auszug erhalten Sie Ihre Kaution einschließlich der dazugehörigen Zinsen zurück, sofern die Wohnung ordnungsgemäß übergeben wurde und keine Betriebskostennachzahlungen offen oder zu erwarten sind. Sollten bei der Wohnungsabnahme Mängel festgestellt werden, die nicht von Ihnen behoben wurden, wird die Kaution ganz oder teilweise zur Beseitigung dieser Mängel verwendet.

Wie funktioniert die Sperrmüllentsorgung?

Einmal jährlich haben Sie die Möglichkeit, Ihren Sperrmüll kostenlos abholen zu lassen. Bitte vereinbaren Sie dazu einen Termin mit der SAS – entweder per Post oder ganz bequem online über www.sas-schwerin.de. Wenn Sie unsicher sind, welche Gegenstände zum Sperrmüll gehören, erhalten Sie dort ebenfalls weitere Informationen.

Für Interessenten

Wo finde ich aktuelle Wohnungsangebote?

Unsere Wohnungsangebote im Internet werden laufend aktualisiert. Sobald eine Wohnung vermietet ist, wird sie aus dem Online-Angebot entfernt. Da wir nicht alle verfügbaren Wohnungen online ausschreiben, lohnt sich eine direkte Kontaktaufnahme mit unserem Team Neuvermietung. Die Kolleginnen und Kollegen beraten Sie gerne individuell und unterstützen Sie bei Ihrer Wohnungssuche.

Gibt es in den Wohnungen eine Einbauküche?

Unsere Wohnungen werden ohne Einbauküche vermietet. Das gibt Ihnen die Möglichkeit, Ihre Küche ganz individuell nach Ihren eigenen Wünschen zu gestalten.

Verfügen die Wohnungen über einen Kabelanschluss?

Alle Wohnungen der WGS sind an das Netz von PŸUR angeschlossen. Die Kosten für den Kabelanschluss sind nicht in den Betriebskosten enthalten. Den entsprechenden Vertrag schließen Sie direkt mit dem Anbieter PŸUR ab. Detaillierte Informationen zu den Tarifen sowie zu Internet- und Telefonangeboten erhalten Sie im Servicepoint in der Schloßstraße Straße 37.
Sollten technische Störungen auftreten, steht Ihnen der Kundenservice des Anbieters unter der Telefonnummer (030) 25 777 777 zur Verfügung.

Muss ich ein bestimmtes Einkommen nachweisen, um einen Mietvertrag abschließen zu können?

Grundsätzlich sollte Ihre Warmmiete nicht mehr als ein Drittel Ihres Haushaltsnettoeinkommens betragen. Sollte diese Grenze deutlich überschritten werden, müssen wir auf den Schuldbeitritt eines weiteren solventen Vertragspartners, beispielsweise aus dem Familien- oder Freundeskreis, bestehen. Damit möchten wir sicherstellen, dass sowohl Sie als auch wir langfristig abgesichert sind.
Beziehen Sie Bürgergeld oder Sozialhilfe, ist spätestens zum Vertragsabschluss eine schriftliche Bestätigung Ihres zuständigen Leistungsträgers erforderlich. Daraus muss hervorgehen, dass sowohl die Miete als auch die Kaution übernommen werden.

Wird bei Vertragsabschluss eine Kaution fällig?

Ja, bei Abschluss des Mietvertrags ist eine Kaution in Höhe von drei Nettokaltmieten zu hinterlegen. Für die Dauer der Hinterlegung erhalten Sie marktübliche Zinsen, die Ihnen nach Beendigung des Mietverhältnisses zusammen mit der Kaution zurückgezahlt werden – sofern keine offenen Forderungen bestehen.

Gibt es auch Stellplätze im Angebot?

In nahezu allen Stadtteilen Schwerins bieten wir Stellplätze zur Miete an. Wenden Sie sich bitte an Ihren Kundenbetreuer – er informiert Sie gern über verfügbare Standorte und Konditionen. Für Mieter der WGS erfolgt die Vermietung umsatzsteuerfrei. Für externe Mieter verstehen sich die angegebenen Preise zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.

Sie haben weitere Fragen?

Kontaktieren Sie uns gerne telefonisch, per E-Mail oder persönlich nach Terminvereinbarung in unserem Mietercenter.

Mitarbeiterin mit Headset in weißem Blazer beim Kundenservice, Fokus auf Kommunikation und Serviceorientierung.